Formulare

Die Taufe

Zur Taufe gehört ein äußeres Zeichen – das Wasser.

Es ist grundlegend für ein Sakrament, dass es durch Jesus Christus eingesetzt wurde.
Für die Taufe gilt hier der Auftrag Jesu aus dem Matthäusevangelium am Ende des 28. Kapitels:

„Gehet hin und machet zu Jüngern alle Völker: Taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des heiligen Geistes und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe.“

Das Sakrament vermittelt die Gnade Gottes. Gnade bezeichnet das einmalige Leben, Sterben und Auferstehen von Jesus Christus „für uns“. So verspricht Gott in der Taufe, dass er für diesen Menschen da sein, ihm vergeben und ihm ewiges Leben schenken will.

Mit der Taufe gehören Christen in die weltweite, ökumenische Gemeinschaft der Kirche. Bei einem Konfessionswechsel innerhalb der christlichen  Kirchen wird die Taufe gegenseitig anerkannt und nicht noch einmal vollzogen.


Der Traugottesdienst

Zu einem Traugottesdienst, der nach der standesamtlichen Eheschließung gehalten wird, gehören Gebete, Bibeltexte, eine Ansprache, Lieder und andere musikalische Beiträge, sowie das Zusprechen von Gottes Segen für den gemeinsamen Weg durchs Leben. In diesem Gottesdienst bekennt sich das Paar vor Gott und vor der christlichen Gemeinde zu seiner Ehe. Dies geschieht, indem beide Partner die ihnen gestellte Traufrage bejahen.


Gottesdienst zur Eheschließung

Für die Hochzeit in der Evangelisch-Lutherischen Kirche ist die entsprechende Kirchenmitgliedschaft beider Partner Voraussetzung. Für Paare, bei denen einer der Ehepartner keiner Kirche angehört, gibt es den Gottesdienst zur Eheschließung. Er unterscheidet sich von einer Trauung dadurch, dass dabei dem nicht zur Kirche gehören den Partner kein christlich geprägtes Trauversprechen abverlangt wird.